Große Be­schluss­kam­mer Ener­gie

Mit der Novelle des EnWG zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde bei der Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer Energie“ (GBK) nach § 59 Abs. 3 EnWG eingerichtet.

Das Gesetz beschränkt den Zuständigkeitsbereich auf die Regelungen nach den §§ 20 bis 23a, nach den §§ 24 bis 24b sowie nach § 28o Absatz 3 EnWG.

Die Große Beschlusskammer Energie trifft bundesweit einheitliche Festlegungen zu den Bedingungen und Methoden für den Netzzugang und zu den Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der dafür erhobenen Entgelte, inklusive der Kosten- und Anreizregulierung.

Die Verfahren werden durch eine Koordinierungsstelle unterstützt.

Festlegungsstruktur

Die Bundesnetzagentur sieht vor, aus dem Zuständigkeitsbereich der GBK für den Bereich der Kosten- bzw. Erlösermittlung und Anreizregulierung zwei Ebenen von Festlegungen zu entwickeln:

Eine erste Ebene (Ebene 1) von „Rahmenfestlegungen“, die die Regulierungssysteme für die jeweiligen Netzbetreibertypen in ihren wesentlichen Merkmalen charakterisiert und eine zweite Ebene (Ebene 2) von „Methodenfestlegungen“, anhand derer die einzelnen Elemente eines jeweiligen Regulierungssystems konkret ausgestaltet werden.

Festlegungen, die auch bislang von den etablierten Beschlusskammern unternehmens- oder periodenbezogen getroffen wurden (Ebene 3), bleiben hingegen auch weiterhin im Zuständigkeitsbereich dieser Beschlusskammern.

Grafik: Ebenen und ihre Inhalte Grafik: Ebenen und ihre Inhalte

Kontakt

Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Große Beschlusskammer Energie
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Telefon: 0228 – 14 0
Fax: 0228 – 14 8872

E-Mail: gbk@bnetza.de

Weiterführende Informationen

Gesetze im Internet: EnWG

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